Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fedora Flowers – silk flowers | Inhaber Philipp Westphal | Bornstraße 16, 20146 Hamburg, Deutschland | USt-IdNr.: DE459737150 | E-Mail: info@fedora-flowers.com
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich, ausschließlicher Vertrieb an Unternehmer
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), über die Herstellung und Lieferung von Sonderanfertigungen sowie über den Aufbau und das Arrangement der Ware vor Ort zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern beziehen, ist unerheblich (§§ 433, 650 BGB).
2. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt.
3. Der Käufer sichert mit seiner Bestellung zu, dass er die Ware für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit erwirbt. Auf diesen Umstand wird im Bestellprozess sowie auf unserer Website ausdrücklich hingewiesen; die Bestellung ist nur nach ausdrücklicher Bestätigung dieser Zusicherung möglich. Wir sind berechtigt, vor Annahme der Bestellung geeignete Nachweise der unternehmerischen Tätigkeit anzufordern (z. B. USt-IdNr., Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Briefbogen, Praxisstempel oder Bestätigung der zuständigen Kammer). Dies gilt insbesondere für Angehörige von Heil- und Freiberufen sowie für Kleinunternehmer, die über keine USt-IdNr. verfügen. Bis zur Vorlage angeforderter Nachweise sind wir zur Zurückweisung der Bestellung berechtigt.
4. Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern und im Rahmen deren gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit geschlossen werden, bestehen keine verbraucherschützenden Widerrufsrechte (§ 312g Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Freiberufler und umsatzsteuerbefreite Einrichtungen.
5. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Bedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, sowie dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
6. Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen bzw. der dem Käufer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten. Änderungen dieser AGB teilen wir dem Käufer in Textform mit; die geänderte Fassung gilt für Verträge, die nach Zugang dieser Mitteilung geschlossen werden. Bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt.
7. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie die Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises eine Vereinbarung in Textform bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
8. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt, Minderung) bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB (z. B. Brief, Telefax, E-Mail). Weitergehende gesetzliche Formerfordernisse sowie das Recht, in Zweifelsfällen Nachweise über die Legitimation des Erklärenden zu verlangen, bleiben unberührt.
9. Hinweisen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften kommt lediglich klarstellende Bedeutung zu. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine solche Klarstellung, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, Muster, Produktbeschreibungen, Unterlagen oder digitale Assets (z. B. Renderings, Produktfotografien, CAD-Dateien) überlassen haben.
2. Die Darstellung von Waren in unserem Onlineshop, in Katalogen, auf Messen oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
3. Die Bestellung des Käufers – gleich ob über den Onlineshop, per E-Mail, über unseren Außendienst oder über ein Bestellformular auf einer Messe – ist ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB.
4. Wir können dieses Vertragsangebot annehmen a) bei Bestellungen über den Onlineshop innerhalb von fünf (5) Werktagen, b) bei allen übrigen Bestellungen innerhalb von zwei (2) Wochen, jeweils ab Zugang bei uns. Die Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform (insbesondere Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware.
5. Eine automatisierte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Nehmen wir das Angebot nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 4 an, kommt kein Vertrag zustande; bereits übermittelte Unterlagen sind uns auf Anforderung unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.
6. Für Bestellungen im Onlineshop werden die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB gemäß § 312i Abs. 2 Satz 2 BGB abbedungen. Wir stellen dem Käufer die Möglichkeit zur Verfügung, Eingabefehler vor Absenden der Bestellung zu erkennen und zu korrigieren; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
7. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung werden dem Käufer mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise, Versandkosten, Steuern, Preisanpassung, Muster
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Sämtliche in Angeboten, Katalogen und im Onlineshop ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Euro.
2. Zu den Nettopreisen kommt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer selbst von der Umsatzsteuer befreit oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Arztpraxen, Heilberufler, Kleinunternehmer).
3. Verpackungskosten sind im Warenpreis enthalten. Versandkosten sind nicht im Warenpreis enthalten; sie werden vor Abgabe der Bestellung im Bestellprozess bzw. im jeweiligen Angebot gesondert und abschließend ausgewiesen. Zusätzliche Versandkosten können anfallen bei Speditionsversand, Sperrgut, Expressversand, Lieferung an abweichende Lieferadressen sowie bei Auslandslieferungen; auch diese werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.
4. Die Kosten einer vom Käufer ausdrücklich gewünschten zusätzlichen Transportversicherung trägt der Käufer. Zölle, grenzüberschreitende Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben trägt bei Lieferungen außerhalb Deutschlands der Käufer.
5. Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt die umsatzsteuerfreie Behandlung als innergemeinschaftliche Lieferung voraus, dass der Käufer uns vor Ausführung der Lieferung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt und die erforderlichen Nachweise (insbesondere Gelangensbestätigung) unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, in Textform erbringt. Kommt der Käufer dem nicht nach oder erweisen sich seine Angaben als unzutreffend, sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen; der Käufer hat uns den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier (4) Wochen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich unsere Kosten nach Vertragsschluss ändern. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Änderungen der Einkaufspreise unserer Lieferanten, der Fracht- und Logistikkosten (insbesondere Seefracht), der Zölle und Einfuhrabgaben, der Energie- und Verpackungskosten sowie Wechselkursänderungen. Die Anpassung erfolgt höchstens im Verhältnis des jeweiligen Kostenanteils an der Gesamtkalkulation. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen und an den Käufer weiterzugeben. Wir weisen die Anpassung dem Käufer in Textform nach. Übersteigt die Erhöhung 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurückzutreten.
7. Ein Mindestbestellwert kann gelten; er wird im Onlineshop bzw. im Angebot ausgewiesen.
8. Wir liefern grundsätzlich innerhalb Deutschlands. Lieferungen in andere Länder erfolgen nur nach vorheriger individueller Vereinbarung in Textform; Lieferbedingungen und Kosten werden dabei gesondert festgelegt. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union trägt der Käufer sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben und Verzollungskosten und ist für die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen seines Landes verantwortlich.
9. Muster oder Probestücke stellen wir nur im Einzelfall und nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung. Kosten, Rückgabe und eine etwaige Anrechnung auf spätere Bestellungen werden dabei jeweils vereinbart. Muster dienen der Veranschaulichung; handelsübliche Abweichungen nach § 9 Ziffer 3 bleiben vorbehalten.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
1. Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto oder über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister. Für die Nutzung von Zahlungsdienstleistern gelten ergänzend deren Bedingungen; die Erfüllungswirkung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto ein. Ein Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter Vereinbarung in Textform zulässig.
3. Wir sind berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur Zahlungsrückständen aus früheren Lieferungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Ziffer 1 kommt der Käufer in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Daneben schuldet der Käufer eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB), die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleiben unberührt.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist. Dies gilt nicht, soweit der Gegenanspruch des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie unser Anspruch; insoweit bleiben die Rechte des Käufers unberührt.
6. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z. B. bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Sonderanfertigungen, § 6) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 5 Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt im Wege des Versendungskaufs an die vom Käufer angegebene Lieferadresse oder durch unsere eigene Auslieferung. Eine Selbstabholung durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) nach billigem Ermessen.
3. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Lieferfrist etwa zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss. Für Sonderanfertigungen gilt § 6 Ziffer 4.
4. Können wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen nicht einhalten, die wir nicht zu vertreten haben, informieren wir den Käufer unverzüglich in Textform und teilen zugleich die voraussichtliche neue Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich. Als Fall der Nichtverfügbarkeit gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sowie sonstige Störungen der Lieferkette. Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nicht; die Vereinbarung einer Beschaffungsgarantie bleibt im Einzelfall möglich.
5. Sind einzelne Bestandteile einer Bestellung (z. B. bestimmte Einzelblumen eines Sets) infolge von Lieferengpässen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, diese durch qualitativ und optisch gleichwertige Artikel zu ersetzen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Zumutbar ist ein Ersatz insbesondere dann, wenn Gesamtcharakter, Funktion und Wert der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für geringfügige, produktionsbedingte Änderungen des Herstellers (z. B. abweichende Blattstruktur). Bei einer wesentlichen Abweichung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Zumutbar ist eine Teillieferung insbesondere dann, wenn eine Bestellung Artikel mit unterschiedlichen Verpackungs- oder Transportanforderungen umfasst (z. B. bruchempfindliche Vasen per Spedition, formempfindliche Kunstblumen per Paketdienst) und dem Käufer hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB); dies gilt auch für die Verzögerungsgefahr. Bei Teillieferungen erfolgt der Gefahrübergang für jede Teillieferung gesondert. Ist eine Abnahme vereinbart, insbesondere bei Aufbau vor Ort nach § 7, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befindet.
8. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs bestimmen sich nach § 12 dieser AGB.
9. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 EUR je Kalendertag, beginnend mit dem Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Nettowarenwerts der betroffenen Lieferung. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
§ 6 Sonderanfertigungen
1. Sonderanfertigungen sind individuell für den Käufer hergestellte oder zusammengestellte Waren, insbesondere kundenspezifische Arrangements, Gestecke und Projektbestückungen. Auf sie finden die Vorschriften über den Werklieferungsvertrag Anwendung (§ 650 BGB); ergänzend gelten diese AGB.
2. Grundlage der Herstellung ist die vom Käufer in Textform erteilte Freigabe unseres Entwurfs, Musters, Fotos oder Angebots. Mit der Freigabe werden die dort beschriebenen Eigenschaften (Maße, Farben, Materialien, Stückzahl) verbindlich vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, uns die für die Herstellung erforderlichen Angaben (insbesondere Maße, Aufstellsituation, Farbwünsche) rechtzeitig, vollständig und richtig in Textform zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unterlassener, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung beruhen, hat der Käufer zu vertreten; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer.
3. Die Vergütung von Sonderanfertigungen wird individuell nach Aufwand vereinbart und im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss zu verlangen.
4. Die Fertigungs- und Lieferzeit für Sonderanfertigungen wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert angegeben. Sie beginnt frühestens mit Vorliegen der Freigabe nach Ziffer 2 und – soweit vereinbart – dem Eingang der Anzahlung.
5. Kündigt der Käufer den Vertrag über eine Sonderanfertigung nach § 648 Satz 1 BGB, so steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Anstelle einer Einzelabrechnung können wir verlangen: a) 15 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Kündigung vor Beginn der Materialbeschaffung zugeht; b) die tatsächlich angefallenen Material- und Fremdkosten zuzüglich 15 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Kündigung nach Beginn der Materialbeschaffung, aber vor Beginn der Fertigung zugeht; c) die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wenn die Kündigung nach Beginn der Fertigung zugeht. Dem Käufer bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Unser Recht, einen höheren Anspruch nachzuweisen, bleibt unberührt.
6. Eine Rücknahme mangelfreier Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
§ 7 Aufbau und Arrangement vor Ort
1. Vereinbaren wir mit dem Käufer den Aufbau der Ware vor Ort, umfasst diese Leistung ausschließlich das Anliefern, Aufstellen, Ausrichten und Arrangieren der Ware an den vom Käufer bestimmten Standorten. Bohr-, Dübel- und sonstige Befestigungsarbeiten, Montagen an Wänden oder Decken, Arbeiten in der Höhe sowie Eingriffe in die Bausubstanz gehören nicht zu unserem Leistungsumfang und werden von uns nicht erbracht.
2. Die Vergütung für Aufbau und Anfahrt wird individuell im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
3. Den Aufbautermin vereinbaren wir mit dem Käufer in Textform. Der Käufer stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin a) der Zugang zu den Räumlichkeiten sowie eine Anliefer- und Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe gewährleistet sind, b) die Stellflächen frei, sauber und ausreichend tragfähig sind, c) die Standorte festgelegt sind und eine weisungsbefugte Ansprechperson vor Ort ist und d) erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Vermieter, Betreiber, Brandschutzverantwortliche) vorliegen.
4. Kann der Aufbau aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Termin durchgeführt werden, oder sagt der Käufer den Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Wartezeiten, vergeblichen Anfahrten und Mehraufwendungen angemessen zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
5. Nach Fertigstellung zeigen wir dem Käufer die Fertigstellung in Textform an und dokumentieren das Ergebnis fotografisch. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen; die Abnahme kann auch unmittelbar vor Ort erklärt werden. Mit der Fertigstellungsanzeige setzen wir dem Käufer eine Frist von sieben (7) Tagen zur Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Käufer sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
6. Wir sind berechtigt, für den Aufbau qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Käufer bleibt hiervon unberührt.
7. Verändert der Käufer oder ein Dritter das Arrangement nach der Abnahme (z. B. durch Umstellen, Umhängen oder Entfernen einzelner Elemente), haften wir für hieraus entstehende Schäden nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf einem Mangel unserer Leistung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (gesicherte Forderungen).
2. Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Dritte auf die uns gehörende Ware zugreifen (z. B. Pfändungen). Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Er tritt uns bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Versicherer aus Schadensfällen an der Vorbehaltsware in Höhe unserer gesicherten Forderungen ab; wir nehmen die Abtretung an.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen enthält nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
5. Der Käufer ist bis auf Widerruf nach Ziffer 6 lit. c berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gilt ergänzend Ziffer 6.
6. Ergänzende Bestimmungen zur Weiterveräußerung und Verarbeitung: a) Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis dasselbe wie für die Vorbehaltsware. b) Der Käufer tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils nach lit. a in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) zu Sicherungszwecken ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Pflichten des Käufers nach Ziffer 2 gelten auch für die abgetretenen Forderungen. c) Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts nach Ziffer 4 geltend machen, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Machen wir ein Recht nach Ziffer 4 geltend, können wir vom Käufer verlangen, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung und Verarbeitung zu widerrufen. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 9 Beschaffenheit der Ware, bestimmungsgemäße Verwendung
1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten die Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns bei Vertragsschluss öffentlich bekannt gemacht wurden (insbesondere in Katalogen, im Onlineshop oder in Produktdatenblättern). Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, beurteilt sich das Vorliegen eines Mangels nach § 434 Abs. 3 BGB.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung. Sämtliche Artikel dienen ausschließlich Dekorationszwecken im Innenbereich, sofern nicht im Produktdatenblatt oder in der Artikelbeschreibung ausdrücklich eine Eignung für den Außenbereich ausgewiesen ist. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt: a) Die Produkte sind kein Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie und nicht für Kinder bestimmt. b) Die Produkte sind nicht lebensmittelecht und nicht zum Verzehr geeignet. c) Artikel aus Textil, Kunststoff, Papier oder vergleichbaren Materialien sind nicht schwer entflammbar und verfügen über keine brandschutztechnische Zertifizierung (z. B. DIN 4102-B1 oder DIN EN 13501-1, „schwer entflammbar“); sie sind von Zünd- und Hitzequellen fernzuhalten. Die Produkte verfügen zudem über keine medizinischen oder hygienischen Zertifizierungen. Die Zulässigkeit der Verwendung am konkreten Einsatzort nach den dort geltenden Brandschutzvorschriften, Brandschutzkonzepten, Brandschutzgutachten oder behördlichen Auflagen ist nicht Gegenstand der vereinbarten Beschaffenheit; ist die Verwendung dort unzulässig oder nur eingeschränkt zulässig, begründet dies keinen Sachmangel. d) Eine Beständigkeit gegen Wasser, Dampf, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel wird nicht geschuldet. Gefäße sind nur dann wasserdicht, wenn sie ausdrücklich als wasserdicht gekennzeichnet sind. Soweit einzelne Artikel über Zertifizierungen oder eine Outdoor-Eignung verfügen, weisen wir dies in der jeweiligen Artikelbeschreibung aus; die dort genannten Eigenschaften sind dann vereinbart.
3. Handelsübliche Abweichungen. Es handelt sich um handwerklich und in Chargen gefertigte Dekorationsartikel. Handelsübliche und geringfügige Abweichungen in Farbe, Farbton, Form, Größe und Materialstruktur, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten als vereinbart und stellen keinen Sachmangel dar. Dies gilt insbesondere für: a) transport- und verpackungsbedingte, vorübergehende Verformungen – insbesondere gedrückte, zusammengelegte oder eng gepackte Blüten, Blätter und Zweige –, die der Käufer nach dem Auspacken durch Aufschütteln, Entfalten oder Zurechtbiegen selbst beheben kann; b) chargen- und fertigungsbedingte Farb- und Materialabweichungen gegenüber Abbildungen, Mustern oder früheren Lieferungen; c) das konstruktionsbedingte Lösen einzelner Elemente bei Steck- und Modulsystemen, soweit diese vom Käufer mit einfachen Mitteln wieder befestigt werden können.
4. Alterungs- und Gebrauchserscheinungen. Ein Ausbleichen der Farben durch Sonnen- oder UV-Einstrahlung sowie ein Nachlassen der Oberflächenbeschaffenheit bei künstlichen Beschichtungen (z. B. „Real Touch“-Oberflächen, Beflockung, Glitzer) infolge Gebrauchs, Reinigung oder Zeitablaufs sind materialtypische Alterungserscheinungen und begründen keinen Sachmangel, sofern sie nicht bereits bei Gefahrübergang angelegt waren.
5. Produkthinweise. Wir weisen darauf hin, dass gefärbte Materialien, Textilien und Beschichtungen insbesondere bei Kontakt mit Wasser, bei hoher Luftfeuchtigkeit, bei Wärme oder bei Reibung Farbe an angrenzende Oberflächen (z. B. Wände, Möbel, Textilien, Tischplatten, Gefäße) abgeben können und dass neue Ware produktionsbedingt einen Eigengeruch aufweisen kann, der sich in der Regel nach kurzer Auslüftung verliert. Der Käufer hat dies bei der Wahl des Aufstellorts und der Unterlage zu berücksichtigen und empfindliche, insbesondere helle oder saugfähige Oberflächen geeignet zu schützen. Die Rechte des Käufers bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
6. Öffentliche Äußerungen des Herstellers, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, gehen Äußerungen sonstiger Dritter vor. Für öffentliche Äußerungen Dritter übernehmen wir keine Haftung.
7. Für Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten sind wir zur Bereitstellung und Aktualisierung digitaler Inhalte nur verpflichtet, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 1 ergibt.
§ 10 Mängelrechte, Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Lieferantenregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) sowie Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere des Herstellers.
2. Für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht (§ 442 BGB).
3. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel – einschließlich äußerlich erkennbarer Transportschäden und Mengenabweichungen – sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Ist die Ware zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt, hat die Untersuchung unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
4. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden hat der Käufer den Schaden zusätzlich gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren (z. B. Schadensvermerk auf dem Ablieferbeleg, Fotodokumentation) und uns diese Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
5. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8. Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und uns insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben oder auf unsere Kosten zu übersenden. Im Fall der Nachlieferung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Aus- und Einbaukosten nach § 439 Abs. 3 BGB, tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer erkannt hatte oder hätte erkennen können, dass kein Mangel vorlag.
10. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr für die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Er hat uns über eine Selbstvornahme unverzüglich zu unterrichten. Das Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, soweit wir berechtigt wären, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11. Ist eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
12. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz nach § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).
13. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe des § 12 dieser AGB.
14. Ausschluss bei Eingriffen des Käufers. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Käufer oder ein von ihm beauftragter Dritter die Ware nach Gefahrübergang unsachgemäß behandelt, gereinigt oder verändert hat. Dies gilt insbesondere für chemische Behandlungen (z. B. nachträgliche Brandschutz-Imprägnierung), thermische Einwirkungen, den Einsatz von Wasser, Dampf oder Druckluft, die Reinigung mit mechanischen Hilfsmitteln (z. B. Bürsten) sowie für konstruktive Eingriffe wie das Kürzen oder dauerhafte Verbiegen von Stielen. Der Käufer bleibt berechtigt nachzuweisen, dass der Mangel nicht auf einer solchen Behandlung beruht.
§ 11 Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Dies gilt auch für Mängel von Aufbauleistungen nach § 7. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2. Die Verkürzung nach Ziffer 1 gilt nicht für: a) Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) Ansprüche wegen Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen; c) Ansprüche aus arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB) und aus der Übernahme einer Garantie (§ 444 BGB); d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; e) Ansprüche aus dem Lieferantenregress (§§ 445a, 445b BGB) sowie sonstige gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 3 BGB). In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Die Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ziffer 2 bleibt unberührt.
§ 12 Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; b) bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 2 gelten nicht a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; c) soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben; d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
5. Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, Brandschutz, Farbabgabe. a) Wir haften nicht für Sach-, Vermögens- und Folgeschäden, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware im Sinne des § 9 beruhen. Dies betrifft insbesondere Frost- und Witterungsschäden infolge des Einsatzes im Außenbereich ohne ausgewiesene Outdoor-Eignung sowie Schäden an Untergründen und Mobiliar durch auslaufendes Wasser bei nicht ausdrücklich als wasserdicht gekennzeichneten Gefäßen. b) Brandschutz: Ob die Ware am konkreten Einsatzort nach den dort geltenden Brandschutzvorschriften, behördlichen Auflagen, Brandschutzkonzepten oder Brandschutzgutachten, nach den Vorgaben von Vermietern, Betreibern oder Versicherern verwendet werden darf, prüft allein der Käufer (§ 13 Ziffer 2). Wir haften nicht für Schäden und Kosten, die daraus entstehen, dass die Ware am Einsatzort aus Gründen des Brandschutzes oder der Hygiene nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden darf, insbesondere nicht für Kosten des Entfernens, Austauschs oder einer nachträglichen Imprägnierung, für Kosten von Prüfungen und Gutachten, für Bußgelder, Betriebsausfälle und entgangenen Gewinn sowie für Schäden infolge behördlicher Anordnungen (z. B. Nutzungsuntersagungen), soweit die Ware nicht mit einer entsprechenden Zertifizierung ausgewiesen war. c) Farbabgabe: Wir haften nicht für Verfärbungen und sonstige Schäden an Wänden, Möbeln, Textilien, Böden und sonstigen Oberflächen durch Farbabgabe der Ware, soweit diese darauf beruhen, dass die Ware entgegen den Hinweisen in § 9 Ziffer 5 Wasser, Feuchtigkeit, Wärme oder Reibung ausgesetzt oder ohne geeigneten Schutz auf oder an empfindlichen Oberflächen platziert wurde. d) Die Ziffern 2 lit. a und 3 bleiben unberührt.
6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Gesetzliche Rücktrittsrechte, die kein Vertretenmüssen voraussetzen, sowie das Kündigungsrecht nach § 6 Ziffer 5 bleiben unberührt.
§ 13 Verkehrssicherung, Brandschutz, Warnhinweise, Freistellung
1. Der Käufer bestimmt den Aufstellort der Ware und trägt die Verkehrssicherungspflicht für deren Platzierung und Nutzung in seinem Verantwortungsbereich. Er wählt einen geeigneten, standsicheren und sicherheitstechnisch unbedenklichen Aufstellort und hält sicheren Abstand zu Hitze- und Zündquellen (z. B. Kerzen, Strahler, Heizkörper) sowie zu leicht entzündlichen Materialien. Bauen wir die Ware nach § 7 auf, haften wir für die sorgfältige Ausführung des Aufbaus; die Verantwortung des Käufers für die Wahl der Standorte bleibt unberührt.
2. Brandschutz. Die Klärung, ob die Ware am Einsatzort brandschutzrechtlich zulässig ist – insbesondere in Versammlungsstätten, Beherbergungs- und Gaststätten, Praxen sowie in Flucht- und Rettungswegen –, obliegt allein dem Käufer, auch wenn wir die Ware aufbauen. Eine Beratung zu Brandschutzanforderungen am Einsatzort erbringen wir nicht. Auf das Fehlen einer Brandschutzzertifizierung nach § 9 Ziffer 2 lit. c wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Der Käufer verwahrt die Ware so, dass Kinder keinen Zugang zu verschluckbaren Kleinteilen haben. Er weist seine Mitarbeiter, Besucher und etwaigen Abnehmer in geeigneter Weise auf die in § 9 Ziffer 2 und Ziffer 5 genannten Eigenschaften und Hinweise hin, insbesondere: kein Spielzeug, nicht lebensmittelecht, nicht schwer entflammbar – von Zünd- und Hitzequellen fernhalten, mögliche Farbabgabe.
4. Der Käufer stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach den Ziffern 1 bis 3, auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware oder auf einer eigenmächtigen Veränderung der Ware durch den Käufer beruhen. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch des Dritten auf einem Fehler der von uns gelieferten Ware oder auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
5. Der Käufer hat uns über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich in Textform zu unterrichten und ohne unsere vorherige Zustimmung keine Anerkenntnisse abzugeben oder Vergleiche zu schließen.
6. Uns treffende öffentlich-rechtliche Pflichten – insbesondere aus der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, dem Produkthaftungsgesetz und dem Verpackungsgesetz – bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und werden durch diese nicht auf den Käufer übertragen.
§ 14 Rücknahme mangelfreier Ware
1. Ein Anspruch auf Rücknahme, Umtausch oder Gutschrift mangelfreier Ware besteht nicht.
2. Eine Rücknahme aus Kulanz ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform möglich. Sie setzt voraus, dass es sich um ungebrauchte Lagerware in ungeöffneter Originalverpackung handelt, die Rücksendung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Ablieferung erfolgt und der Käufer die Rücksendekosten trägt. Wir sind berechtigt, für Prüfung und Wiedereinlagerung eine Pauschale von 15 % des Nettowarenwerts einzubehalten; dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
3. Sonderanfertigungen (§ 6) sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
4. Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers nach § 10 bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 15 Unterlagen, Bilder und Nutzungsrechte
1. An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen, Abbildungen, Entwürfen, Designs und digitalen Assets behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Der Käufer erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zweck der konkreten Projektplanung sowie zur Bewerbung der von uns bezogenen Ware in seinem eigenen Geschäftsbetrieb. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wir können es aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier (4) Wochen widerrufen.
3. Die Nutzung der Unterlagen zur Herstellung von Nachbildungen (z. B. mittels 3D-Druck) sowie das Nachahmen unserer Designs und Arrangements für eigene oder fremde Produktionen sind untersagt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform; ausgenommen ist die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen des Käufers im Rahmen des Projektzwecks.
4. Eine Nennung des Käufers als Referenzkunde sowie die Verwendung seines Firmenlogos oder von Fotos der aufgebauten Arrangements in seinen Räumlichkeiten zu Werbezwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Käufers in Textform. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 16 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Lieferung oder den Aufbau wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, Piraterie, Blockaden von Seewegen, Hafenschließungen, Embargos, hoheitliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffknappheit sowie Arbeitskämpfe, die nicht in unserem Betrieb verschuldet wurden – jeweils auch, soweit sie bei unseren Vorlieferanten eintreten.
2. Wir informieren den Käufer über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich in Textform.
3. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 17 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers und seiner Ansprechpartner ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten – insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister) und Betroffenenrechten – ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter www.fedora-flowers.com/datenschutz.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Hamburg, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für Aufbauleistungen nach § 7 ist Erfüllungsort der vereinbarte Aufbauort.
2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Hamburg ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ohne zugleich Kaufmann zu sein, gilt Satz 1 nur, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 38 ZPO) zulässig ist.
4. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Gerichtsständen, bleiben unberührt.
5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).